Pädagogisch-therapeutische Praxis

Dieter Busson

Finanzierung

Die LRS- oder Dyskalkulietherapie erscheint nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen. Deshalb müssen diese Therapien oft privat finanziert werden.
Unter besonderen Voraussetzungen kann nach ยง 35a des Sozialgesetzbuch beim Jugendamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Manche Familien haben die Möglichkeit, dass die Kosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets teilweise übernommen werden.
Privat finanzierte Kosten kann man normalerweise von der Steuer absetzen. Dies muss man mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt abklären.
Dieter Busson | Günterstalstraße 53 | 79102 Freiburg | Telefon: 0761-28532080 | info@dbusson.de
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